Bisher hat Triefenstein bereits 110.000 EUR, Mittelsinn 25.000 EUR erhalten.
Beide Gemeinden haben am 29. Juli 2003 aufgrund des abgerechneten Haushaltes 2002 eine Bedarfszuweisung erhalten, die weniger als 50 % des von den Staatsministerien der Finanzen und des Innern ermittelten Fehlbedarfs erreichte. Sie erhalten jetzt im Januar 2004 eine Aufstockung ihrer gewährten Bedarfszuweisung auf rund 50 % dieses Fehlbetrages, höchstens jedoch bis zur Höhe der beantragten Bedarfszuweisung. Dies bedeute eine ganz wesentliche Erhöhung der bisher aufgrund des abgerechneten Haushalts 2002 gewährten Bedarfszuweisungen.
Um den wirklich bedürftigen Kommunen wirklich helfen zu können, hat Finanzminister Prof. Faltlhauser den Ansatz für Bedarfszuweisungen nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz zu einem Schwerpunkt des kommunalen Finanzausgleichs im Nachtragshaushalt 2004 gemacht. Im Rahmen der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden am 16. Dezember 2003 sei Einvernehmen erzielt worden, dass die Mittel für Bedarfszuweisungen um 43 Millionen Euro auf 57,8 Mio EUR aufgestockt werden sollen. Die Bayerische Staatsregierung erweise sich damit gerade in einer finanzpolitisch äußerst schwierigen Zeit als verlässlicher Partner der Kommunen, schreibt Europaminister Eberhard Sinner.